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   BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95   

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https://dejure.org/1995,2800
BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95 (https://dejure.org/1995,2800)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1995 - 4 StR 46/95 (https://dejure.org/1995,2800)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1995 - 4 StR 46/95 (https://dejure.org/1995,2800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von Beweismitteln - Vernichtung von Beweismitteln - Überwachungskamera - Sicherheitsverwahrung - Langjähriger Strafvollzug - Strafzumessung - Surrogate - Unterbringung - Verfall - Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 66, § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.; andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Im übrigen begegnet der Maßregelausspruch gegen den Angeklagten K. auch deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Strafkammer, wie die Formulierung "war ... anzuordnen" (UA 132) belegt, sich entweder nicht bewußt war, daß es sich bei § 66 Abs. 2 StGB um eine Ermessensentscheidung handelt, oder sie von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4 und 5).
  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Das Vorliegen eines solchen Zustandes ist unter sorgfältiger Gesamtabwägung des Täters und seiner Taten im Urteil darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und Hang 1).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Im übrigen begegnet der Maßregelausspruch gegen den Angeklagten K. auch deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Strafkammer, wie die Formulierung "war ... anzuordnen" (UA 132) belegt, sich entweder nicht bewußt war, daß es sich bei § 66 Abs. 2 StGB um eine Ermessensentscheidung handelt, oder sie von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4 und 5).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85

    Verfallerklärung von Surrogaten

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt aber auch die in Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der Tatbeute tretenden Surrogate (vgl. BGH NJW 1986, 1186 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 522/85] m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle aaO. § 73 Rdn. 10).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.; andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    An einer solchen fehlt es, wenn der Täter - wie es hier naheliegt - eine fremde Sache nur wegnimmt, um sie - etwa als Beweismittel - beiseitezuschaffen oder zu vernichten (vgl. BGH NJW 1977, 1460, 1461 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Im übrigen begegnet der Maßregelausspruch gegen den Angeklagten K. auch deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Strafkammer, wie die Formulierung "war ... anzuordnen" (UA 132) belegt, sich entweder nicht bewußt war, daß es sich bei § 66 Abs. 2 StGB um eine Ermessensentscheidung handelt, oder sie von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2, 4 und 5).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
    Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.; andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und das hohe Alter des Angeklagten nach der Strafverbüßung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden dürfen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH StV 1982, 114; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -) und daß solche Gesichtspunkte im Einzelfall auch zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4, 5; BGH NStZ 1996, 331, 332; BGH StV 1996, 541; BGH, Beschluß vom 3. August 1995 -5 StR 259/95 - BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96 -, insoweit in BGHSt 42, 191 nicht abgedruckt).

    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt und dies in den Urteilsgründen erkennbar gemacht.

    Anders als der Generalbundesanwalt unter Berufung auf BGH NStZ 1996, 331, 332 (vgl. auch BGH StV 1996, 541) sieht der Senat hier in dieser Formulierung keinen Beleg dafür, daß der Tatrichter sich etwa nicht dessen bewußt gewesen wäre, daß ihm nach § 66 Abs. 2 StGB eine Ermessensentscheidung oblag.

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Das ist fehlerhaft (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1995 - 4 StR 46/95).
  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt aber auch die in Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der unmittelbar erlangten Vorteile tretenden Surrogate (vgl. BGH NJW 1986, 1186 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 522/85] m.w.N.; Beschluß vom 11. April 1995 - 4 StR 46/95).
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